Das österreichische Gesetz zur Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP-G) enthalt genaue Vorschriften dazu, wie eine Bürgerinitiative entsteht.
In der Zeit der öffentlichen Auflage vom 26. Mai bis 18. Juli 2014 mussten mindestens 200 Personen, die in einer der Gemeinden Mauren-Schaanwald, Eschen-Nendeln, Schaan, Schellenberg oder Ruggell leben und dort wahlberechtigt sind, den Unterschriftenbogen unterschreiben (siehe auch Nachbargemeinden). Dies ist eine Vorgabe im österreichischen Gesetz zur Prüfung der Umweltverträglichkeit.
Aus unserer Sicht müssen sich jedoch alle Personen, die in dem Gebiet leben, in dem aus aufgrund eines Projektes möglicherweise zu erheblichen Umweltauswirkungen kommt, in einer Bürgerinitiative zusammenschließen können. Deshalb haben wir zugelassen, dass alle in Liechtenstein wohnhaften Personen - unabhängig von einer Wahlberechtigung - unterschreiben dürfen, um sich so der Bürgerinitiativen anzuschließen.
Da es dem Land Vorarlberg nicht möglich ist, zu prüfen, ob die Unterschriften gültig sind, haben wir die Unterschriften von den jeweiligen Gemeinden beglaubigen lassen. Deshalb durften auf einem Unterschriftenbogen nur Personen aus einer Gemeinde unterschreiben.
Bürgerinitiativen, die sich aus in Österreich lebenden Personen zusammensetzen, müssen die Unterschriften nicht beglaubigen lassen.
Die Unterschriftenbögen müssen spätestens am letzten Tag der öffentlichen Auflage abgegeben werden.
Die Unterschriftenbögen werden von der Behörde überprüft. Danach entscheidet die Behörde, ob die Bürgerinitiative gültig zustande gekommen ist.
Der Bürgerinitiative "mobil ohne Stadttunnel" wurde am 12. September 2014 die Parteistellung mit einem Bescheid zuerkannt. Damit ist die Bürgerinitiative gültig zustande gekommen.